HygieneplanGCA 2021/22

HygieneplanGCA 2021/22

Hier finden Sie/findet Ihr den aktuellen Hygieneplan des Gymnasium Carolinum

Hygieneplan des Gymnasium Carolinum Ansbach,
im September 2021
Verbindliche Verhaltensgrundsätze für alle Mitglieder der
Schulgemeinschaft bzw. für Besucherinnen und Besucher der
Schule, gültig auf dem gesamten Schulgelände
(Dieser Plan wird je nach Lage der Entwicklung laufend
überarbeitet.)

• Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende
Symptome aufweisen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder
bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14
Tage vergangen sind oder die einer sonstigen Quarantänemaßnahme
unterliegen, dürfen die Schule nicht betreten.
• Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 sowie für das Personal
und die Besucher ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske
(„OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (auch im
Unterrichtsraum) verpflichtend. Bis zum 01.10.2021 muss die OP-Maske
auch während des Unterrichts getragen werden. Die bekannten
Pausenregelungen hierzu gelten natürlich weiterhin. Bitte achten Sie bzw.
achtet dabei auf einen eng anliegenden Sitz. Eine Mund-Nasen-Bedeckung
(„Community-Maske“) ist nicht ausreichend.
• Das Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt unter Wahrung des
Abstandsgebots (Mindestabstand 1,5m).
Der Haupteingang des Schulhauses wird um 7:15 Uhr geöffnet. Alle weiteren
Eingänge sind ab 07:30 Uhr offen. Ab 07:40 Uhr sind umgehend die
Unterrichtsräume aufzusuchen. Die ausgewiesenen Wege zu den
Unterrichtsräumen müssen beachtet werden.
• Bitte benutzen Sie/benutzt die Handdesinfektionsspender an den
Hauseingängen beim Betreten und Verlassen der Schule.
• Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30
Sekunden) v.a. vor Beginn der Stunde ist weiterhin eine zentrale Maßnahme.
• Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge
oder in ein Taschentuch) ist unbedingt zu achten.
• Das Berühren von Augen, Nase und Mund sollte möglichst vermieden werden.
• Der Raumwechsel muss zügig und mit Abstand auf direktem Wege vollzogen
werden.
• Der Toilettenbesuch ist nur während der Unterrichtszeiten möglich.
• Das Abstandhalten von Person zu Person (mindestens 1,5 m) ist
grundsätzlich geboten, die vorgegebenen Sitzordnungen in den Räumen
sollen nicht verändert werden. Auch wenn im Rahmen des Unterrichtsbetriebs
der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten werden kann, so ist doch
grundsätzlich, wo immer dies möglich ist, auf ausreichenden Abstand zu
achten.
• Kommen in einer Lerngruppe Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen
Klassen einer Jahrgangsstufe zusammen, so ist eine „blockweise“
Sitzordnung der Teilgruppen im Klassenzimmer sicherzustellen.
• Auf eine vorschriftsgemäße Stoß- oder Querlüftung der Räume ist zu achten.
D.h., dass vor Stundenbeginn, nach 20 Minuten und wieder spätestens nach
45 Minuten gelüftet wird. Die vorhandenen CO2-Ampeln unterstützen beim
Lüftungsmanagment.
• Beim Einsatz eines Luftreinigungsgerätes in einem Klassenraum ist darauf zu
achten, dass die Funktionstüchtigkeit des Gerätes nicht durch Gegenstände,
die den Lufteinlass oder den Luftauslass blockieren könnten, beeinträchtigt
wird.
• Pausenverkauf und Mensabetrieb finden zurzeit nicht statt. Mit Essen bitte
selbst versorgen. Der Getränkeautomat und der Wasserspender können
benutzt werden.
• Für die Durchführung der Pausen gelten die ausgewiesenen Pausenbereiche,
um eine Durchmischung zu vermeiden.
Ansbach, den 10.09.2021
gez. Ellen May (Stellvertreterin